Wir sind eine deutsch-spanische Anwaltskanzlei, und haben uns, auf die Abwicklung von Erbschaften in Spanien spezialisiert ist. Da wir in beiden Ländern als Anwälte tätig sind, und nicht nur Deutsch und Spanisch, als Muttersprachler sprechen, sondern einer unserer Partner sogar vom spanischen Außenministerium als vereidigter Übersetzer und Dolmetscher bestellt wurde, können wir unsere Mandanten komplett auf Deutsch und Spanisch beraten. Wir beantworten alle Ihre Fragen rund um das spanische, deutsche und internationale Erbrecht, sowie die Erbschaftssteuer, und wickeln den Erbfall vollständig für Sie ab, inklusive Eintragung in das Grundbuch.